Leitern und Tritte

Leiter, Stehleiter, Schiebeleiter,
Steckleiter, Strickleiter, Rettungs-, Fluchtleiter

Hocker,Tritt, Klapp- Treppe,
Arbeitspodeste, Gerüste, Überstiege

Wichtige Bestimmungen:
Leitern und Tritte
müssen laut BGV D 36  §29 - DA zu § 29, Abs. 1 - regelmäßig geprüft werden.

Die jetzt geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
      trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern.

Um Doppelregelungen zu vermeiden,
      wurde deshalb die UVV „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) 2008 zurückgezogen.
Ergänzung zur BetrSichV wurde eine
      „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) erarbeitet.
Diese branchenübergreifend aufgebaut, wurden die wesentlichen Inhalte der
      UVV „Leitern und Tritte“ und
      die auf Leitern bezogenen Teile der UVV „Bauarbeiten“ integriert.

Diese Handlungsanleitung ermöglicht die praxisbezogene Umsetzung der BetrSichV.
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der verschiedenen Leiterbauarten
und des benötigten  Zubehör, sowie Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten
werden hier einsatzbezogen beantwortet.

 

DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Gründung Juni 2007
      Das neue Regelwerk des DGUV trat ab dem 01.05.2014 in Kraft!
      Die bisherigen Bezeichnungen wie
      BGV, BGR, BGI und BGG  verloren damit ihre Gültigkeit.