Leiter, Stehleiter, Schiebeleiter,
Steckleiter, Strickleiter, Rettungs-, Fluchtleiter
Hocker,Tritt, Klapp- Treppe,
Arbeitspodeste, Gerüste, Überstiege
Wichtige Bestimmungen:
Leitern und Tritte
müssen laut BGV D 36 §29 - DA zu § 29, Abs. 1 - regelmäßig geprüft werden.
Die jetzt geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern.
Um Doppelregelungen zu vermeiden,
wurde deshalb die UVV „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) 2008 zurückgezogen.
Ergänzung zur BetrSichV wurde eine
„Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) erarbeitet.
Diese branchenübergreifend aufgebaut, wurden die wesentlichen Inhalte der
UVV „Leitern und Tritte“ und
die auf Leitern bezogenen Teile der UVV „Bauarbeiten“ integriert.
Diese Handlungsanleitung ermöglicht die praxisbezogene Umsetzung der BetrSichV.
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der verschiedenen Leiterbauarten
und des benötigten Zubehör, sowie Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten
werden hier einsatzbezogen beantwortet.
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Gründung Juni 2007