Auswahl und Einsatz von Atemschutzausrüstung oder Atemschutzgeräten sind durch Gefährdungsanalyse zu ermitteln.
Der Unternehmer ist unter anderem verpflichtet folgendes zu prüfen
- Art der Gefährdung
- Umfang und Risikodauer
- zutreffende Risikowahrscheinlichhkeit
- Schadstoffkonzentration
- klimatische Raumverhältnisse
- besondere Gefahrensituationen - explosionsfähige Atmosphäre
Der Unternehmer muss
- durch spezielle Betriebsanweisungen, vor der Verwendung von Atemschutzgeräten die Arbeitnehmer in deren Gebrauch unterweisen.
Persönliche Schutzausrüstungen werden abhängig vom Gefahrenpotential gegen das Sie schützen in 3 Kategorien eingeteilt.
- Atemschutzgeräte gehören ausschließlich der Kategorie 3 an - die gegen tödliche Gefahren oder ernste,
irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen bei denen auch davon ausgegangen werden kann,
dass der Benutzer die unmittelbare Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.