Schilder-spezial-

Verbotsschilder, Warnschilder, ASR A1.3
Rettungsweg -, Fluchtweg -, Brandschutz,
Gefahrstoff-Symbole GefStoffV
Verkehrszeichen-StVO

Sicherheitskennzeichnung - Hinweisschilder,
Arbeitsschutz-, Sicherheitsschilder,

ASR A1.3 - März 2013,
ersetzt ASR A1.3 (2007), alt BGV A 8, VBG125,

Gesetze: 
ArbStättV §3a / ArbSchG §4 fordern, 
- Gesundheitsschutz der Beschäftigten nach aktuellem -Stand der Technik -

Wer eine Kennzeichnung nach aktueller ASR A1.3 durchführt
kann im Schadensfall die Vermutungswirkung für sich geltend machen, die
Vorgaben der ArbStättV erfüllt zu haben.
Die ansonsten erforderliche erneute Gefährdungsbeurteilung kann hier entfallen

Sicherheitskennzeichen - Norm International ISO 7010 - national verbindlich
DIN EN ISO 7010 ab 2013 - Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen,
wurden von der neuen ASR A1.3 übernommen.

Zusammengesetzt ist diese Norm aus der internationalen Norm ISO 7010/2011, der europäischen Norm EN ISO 7010/ 2012, und ergänzend dazu der DIN 4844-2 12/2012 (nationale, nicht international genormte Sicherheitszeichen -und- einige Wasser-Sicherheitszeichen).

Langnachleuchtende Pigmente und Produkte - DIN 67510, die Anwendung in Arbeitsstätten regelt die ASR A 3.4

Graphische Symbole - Maschinenkennzeichnung  ISO 3864

Einhaltung von Vorgaben aus der ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung
Die ASR geben konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der ArbStättV, so dass Unternehmen die geforderten Maßnahmen der europäischen Richtlinie richtig umsetzen können.

wichtige ASR für die Kennzeichnung im Betrieb:
- ASR A1.3  März 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung / Enthält die Zeichen der DIN EN ISO 7010,
- ASR A2.3 - Fluchtwege, Notausgänge und Flucht-und Rettungspläne,
- ASR A3.4 - Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme


ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz regelt die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten bei der Arbeit. Es enthält nur grundsätzliche Anweisungen und setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie um.

EWG-Richtlinie 92/58 - EU-Richtlinie mit Mindestanforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Diese gibt einen groben Rahmen vor und muss innerhalb einer bestimmten Frist von den Mitgliedsländern in nationales recht umgestzt werden.