Pressluft- Atmer,
PSA, PA, Atemschutzgerät, Normaldruck und Überdruck
as - Partikel - Atemschutz - Filter,
EIN PROGRAMM fürs LEBEN
Vorsorgeuntersuchungen - Für das tragen von Atemschutzgeräten ist die Eignung des Trägers
nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Grundsatz - G 26* - für
Atemschutzgeräte durch eine Erstuntersuchung und regelmäßige Nachuntersuchungen sicherzustellen.
Bei generellen Arbeiten unter Filtergeräten ist die Gruppe 2 , und
für umluftunabhängige Atemschutzgeräte (z.B. Pressluftatmer) die Gruppe 3 des G 26 anzuwenden.
In Deutschland sind gleichzeitig die UVV Feuerwehren GUV-V C53 (alt GUV 7.13) ,
und die Feuerwehr-Dienstvorschrift „Atemschutz“ FwDV 7 , "Tauchen" FwDV 8 zu beachten.
Gruppen-Einteilung - Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten | ||
Gruppe |
Gerätegewicht |
Atem- |
1 |
≤ 3kg |
≤ 5 mbar |
2 |
≤ 5kg |
> 5 mbar |
3 |
> 5kg |
> 5 mbar |
Ohne ärztliche Eignungsuntersuchung dürfen Personen keine Atemschutzgeräte der Gruppe 1 - 3 benutzen
Der untersuchende Arzt hat zu bewerten, ob die untersuchte Person als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden kann oder nicht.
Ausnahmen: Atemschutzgeräte für die lt. DGUV G 26* keine Untersuchung erforderlich ist
Das betrifft folgende Atemschutzgeräte:
Atemschutzgeräte der Gruppe 1 , wenn diese nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag genutzt werden.
Für Personen die Atemschutzgeräte ausschließlich für Flucht- und Selbstrettung tragen - Fluchtfilter-Geräte.
Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung die ausschließlich der Selbstrettung dienen - das gilt nicht für Geräte der Gruppe 3.
* DGUV G26 - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- G 26 Atemschutzgeräte