Hocker,Tritt, Klapp- Treppe,
Arbeitspodeste,
Gerüste,
Überstiege
Wichtige Hinweise:
Leitern und Tritte
müssen laut BGV D 36 (vormals VBG 74), §29 - DA zu § 29, Abs. 1 - regelmäßig geprüft werden.
Diese Unfallverhütungsvorschriften „Leitern und Tritte“ (BGV D36) sind ab 2008 außer Kraft getreten.
Die jetzt geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern.
Um Doppelregelungen zu vermeiden,
wurde deshalb die Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) zurückgezogen.
Ergänzung zur BetrSichV wurde eine
„Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) erarbeitet.
Diese ist branchenübergreifend aufgebaut und es wurden die wesentlichen Inhalte der
UVV „Leitern und Tritte“ und die auf Leitern bezogenen Teile der UVV „Bauarbeiten“ integriert.
Diese Handlungsanleitung ermöglicht die praxisbezogene Umsetzung der BetrSichV.
Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der verschiedenen Leiterbauarten
und des benötigten Zubehör, sowie Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten
werden hier einsatzbezogen beantwortet.