Haltegurte bestehen aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Sie dienen nur zur Arbeitsplatzpositionierung.
Haltegurte dürfen nur benutzt werden, wenn ein Absturz ausgeschlossen werden kann.
- ArbStättV, - Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A1.3 - ArbZG - MuSchG - - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung