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Gas-und Kombinationsfilter nach EN 141 und EN 371
Für alle Masken mit Schraubengewinde nach EN 148 Teil 1 passend.
Beim Einsatz von Gasfiltern darf der
Anteil an Sauerstoff in der Atemluft von 17% nicht unterschritten werden.
Gasfilter der Klasse 2 dürfen bis zu einer
Schadstoffkonzentration von 0,5 Vol.% eingesetzt werden ( Klasse 1 nur bis 0,1 Vol.%),
Geöffnete Filter sind, auch bei Nichtgebrauch, spätestens nach 6 Monaten zu ersetzen.
Vollmasken DIN EN 136 - Vollmasken werden in Abhängigkeit von der mechanischen Festigkeit, der Beständigkeit gegen Einwirkung von Flammen und Wärmestrahlung in 3 Klassen eingeteilt.
Sind nach Europäischen Norm EN 136 geprüft -und- entsprechend PSA-Richtlinie 89/686/EWG zertifiziert.
Klasse 1: Vollmasken für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung
Klasse 2: Vollmasken für normale Anwendungsbereiche
Klasse 3: Vollmasken für spezielle Einsätze (Din EN 136 Teil 10)