Flaschen-wagen_ggvs
Preise bitte Anfragen - GGVSE , ADR, StVZO gelten auch für Tauchflaschen - Druckluft-Flaschen

Flaschenwagen GGVSE_ADR

Flaschenwagen GGVSE_ADR/
In den Korb
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für die Beförderung von Druckgas-Flaschen im KFZ

Speziell für die Beförderung von Druckgas-, Druckluft-Flaschen im KFZ geeignet 

- mit Bremsrolle und Ventilschutz.

- Ausführung mit Bremsrolle und Schutzabdeckung für den Ventilschutz.

Die GGVSE , ADR, StVZO gelten auch für Tauchflaschen (Druckluftflaschen).

Eine Tauchflasche ist ein mit unter Druck stehendem Atemgas gefüllter Druckbehälter mit Verschluss
und damit prinzipiell zu behandeln wie jeder andere Druckbehälter.

* Bei einer Gesamtbruttomasse von weniger als 1000 kg sind folgende Regelungen zu beachten:
- Bei grenzüberschreitendem Verkehr muss ein Feuerlöscher (mindestens 2 kg) an Bord sein....

Gesetzl. Bestimmungen GGVSE , ADR, StVZO §§ 22, 23 sind einzuhalten.
Flaschenwagen : GEEIGNET FÜR DEN TRANSPORT VON 15 Druckflaschen bis Ø158mm (+ 8 Kleinflaschen).

Weitere Sonderausführungen  - Rollcontainer - für alle  bei Ihnen vorhandenen  Flaschengrößen- und  Ø  verfügbar.

DIES ERMÖGLICHT DEM ANWENDER EINE DEM BEDARF ANGEPASSTE, INDIVIDUELLE FLASCHENAUSWAHL.

Glanzverzinkt oder pulverbeschichtet gewährleistet stets Dauerhaftigkeit und schönes Aussehen, das viele Jahre anhält.  Rückwand mit Drahtgitter, vorne zusätzlich abnehmbarer Rohrbogen. Aktuelles Modell kann je nach Ausführung hiervon abweichen.

Außen-Maße: L 1190 x B 650 x H 1030mm

max Belastung: 300 kg

in Anlehnung der Empfehlung - Richtlinie für die Konstruktion und Verwendung von nicht kraftbetriebenen 
    Rollcontainern im Feuerwehrbereich -  Fachempfehlung Nr. 2005 vom AGBF, DFV